18.04.26, 11:26
Beim Erben soll also das "Leistungsprinzip" ein Argument darstellen. Soll heißen, daß niemand etwas bekommen soll, für das er nichts geleistet hat. Bei allen staatlichen Leistungen allerdings das "Solidarprinzip". Was wiederum heißen soll, daß diejenigen, die etwas leisten, auch für denjenigen etwas leisten sollen, der selbst nichts leistet. Und das nennen wir dann Gerechtigkeit.
(Ich erkenne beide Prinzipien durchaus an, sehe aber nicht, warum innerhalb einer Familie das Solidarprinzip nicht gelten soll, während umgekehrt das Leistungsprinzip für niemanden gelten soll, der in einer Solidargemeinschaft ist oder sogar in diese eintreten möchte. Das ist mir zu plump, und darüber hinaus entspricht es nicht der Idee von Familie als gesellschaftlichem Kern. Solidarität ist immer distanzabhängig, und die engstmögliche Gemeinschaft der Familie halte ich nicht nur für menschlich, sondern in diesem Land auch noch für besonders grundgesetzlich geschützt. Das allerdings hat die selbsternannten "Grundgesetz-Ultras" ja noch nie gestört.)
(Ich erkenne beide Prinzipien durchaus an, sehe aber nicht, warum innerhalb einer Familie das Solidarprinzip nicht gelten soll, während umgekehrt das Leistungsprinzip für niemanden gelten soll, der in einer Solidargemeinschaft ist oder sogar in diese eintreten möchte. Das ist mir zu plump, und darüber hinaus entspricht es nicht der Idee von Familie als gesellschaftlichem Kern. Solidarität ist immer distanzabhängig, und die engstmögliche Gemeinschaft der Familie halte ich nicht nur für menschlich, sondern in diesem Land auch noch für besonders grundgesetzlich geschützt. Das allerdings hat die selbsternannten "Grundgesetz-Ultras" ja noch nie gestört.)