20.12.24, 08:00
Mir drängt sich der Vergleich zwischen Gerichtsurteilen der letzten Zeit auf: In einem wird einer milliardenschweren Organisation untersagt, Unwahrheiten über eine Person zu wiederholen, da diese sachlich falsch sind. Dass diese Unwahrheiten jedoch mit dazu geführt haben, diesen Menschen beruflich geradezu zu vernichten und auch seine persönliche Integrität in einen Totalschaden zu verwandeln, wird nicht bestraft. "Satire" ist hier das Zauberwort. In anderen bekannt gewordenen Urteilen wird durchaus gestraft - und zwar, wenn sogenannte Personen des politischen Lebens sich durch abwertende Witzbildchen beleidigt fühlen, ohne dass sie diesen Bildchen oder ihren Urhebern je begegnet wären. Denn, so der Paragraph, sind diese Bildchen doch geeignet, ihr öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Leider wird nie erklärt, wie diese Erschwernis zustandekommen soll, wo doch die breite öffentliche Kenntnisnahme dieser Bildchen erst im Moment der Bestrafung beginnt.